Direkt zum Inhalt

Nature Restoration Law

Die  EU-Kommission hat im Jahr 2022 einen Entwurf für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) veröffentlicht. Dieser enthielt Vorschläge für neue, rechtsverbindliche Ziele unter anderem zur Renaturierung von Meeren, Flüssen und Wäldern, von Ökosystemen in der Stadt und in der Agrarlandschaft und zum Schutz von Bestäubern. Im Auftrag des EU-Umweltbüros haben wir dazu ein Stakeholdermeeting moderiert, um den Vorschlag der Europäischen Kommission zu diskutieren. Österreichische Mitglieder des Umweltausschusses des europäischen Parlaments waren eingeladen über den aktuellen Stand zu informieren. Weitere Teilnehmer:innen waren Vertreter:innen von Ministerien, den Ländern, Interessenvertretungen und NGOs.

Das Europäische Parlament hat im Februar 2024 dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur zugestimmt. Als letzten Schritt muss es nun noch der Europäische Rat annehmen, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.  

Auftraggeber
EU-Umweltbüro
Zeitraum
2023
Projektteam
Elisabeth Stix

Füttern Sie das Feld mit Ihrem Suchbegriff. Es dankt es Ihnen mit den passenden Ergebnissen.