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Evaluierung der Vignettenbefreiung

Im Jahr 2019 wurden grenznahe Abschnitte A1 in Salzburg, der A12 in Tirol und der A14 in Vorarlberg von der Vignettenpflicht für Kfz bis 3,5 Tonnen ausgenommen. Rosinak & Partner beurteilte die verkehrlichen und umweltrelevanten Auswirkungen dieser Vignettenbefreiung auf das hoch- und das niederrangige Straßennetz. Durch die Covid-19-Pandemie waren die Verkehrsdaten der Dauerzählstellen ab März 2020 allerdings nicht mehr repräsentativ. Die Effekte der Vignettenbefreiung überlagerten sich danach mit Effekten aufgrund von Einschränkungen der Mobilität bzw. eines veränderten Reiseverhaltens in ganz Europa. Angesichts dieser unsicheren Datenlage wurde eine Befragung im sommerlichen Urlaubsverkehr 2020 durchgeführt, die einen Vergleich des Verkehrsverhaltens (vorher / nachher) ermöglicht.

Insgesamt zeigen die nach Einführung der Vignettenbefreiung verfügbaren Daten (Zählungen, Befragungen) zwar gewisse Verlagerungsphänomene, die nach unserer Auffassung allerdings eine dauerhafte Vignettenbefreiung nicht begründen können: denn die Änderungen des Verkehrsaufkommens, der Schadstoff- und Lärmbelastung können kausal nicht ausreichend auf die Vignettenbefreiung zurückgeführt werden.

Auftraggeber
Asfinag
Zeitraum
2020/2021
Projektteam
David Moosbrugger
Karl Schönhuber
Oliver Wurz
Projektpartner
Kubisch Data GmbH, ZAMG, Planoptimo Büro Dr. Köll ZT GmbH

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