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Zwei Schulstraßen für Salzburg

Im April 2023 hat die Stadt Salzburg in den Stadtteilen Liefering und Nonntal zwei Schulstraßen gemäß § 76d StVO eingeführt. Schulstraßen machen Schulwege für Kinder sicherer, vor allem, weil sie den Hol- und Bringverkehr mit dem Auto besser regeln. Den letzten Teil des Schulweges können die Kinder zu Fuß zurücklegen. In den Schulstraßen sind nur mehr Zu- und Abfahrten von Anrainer:innen, Schülertransportdiensten, Straßendiensten und Einsatzfahrzeugen möglich. In der Zeit in der die Schulstraße gilt, darf die Fahrbahn von Fußgänger:innen begangen werden. 

Rosinak & Partner hat die Einführung der beiden Schulstraßen wissenschaftlich begleitet. 

  • Die Schulstraße gilt an Schultagen vor Unterrichtsbeginn.
  • Es gilt ein Fahrverbot für Kfz, mit wenigen Ausnahmen 
  • Fußgänger:innen dürfen die Fahrbahn begehen, Radfahren ist erlaubt
  • Es gibt Kiss&Go Zonen in Gehdistanz
Auftraggeber
Magistrat der Stadt Salzburg
Zeitraum
2023
Projektteam
Snejana Nenkova-Bruntsch
Martin Liebert
Dominik Jelincic
Julian Lorenz
Andrea Weninger

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