Im April 2023 hat die Stadt Salzburg in den Stadtteilen Liefering und Nonntal zwei Schulstraßen gemäß § 76d StVO eingeführt. Schulstraßen machen Schulwege für Kinder sicherer, vor allem, weil sie den Hol- und Bringverkehr mit dem Auto besser regeln. Den letzten Teil des Schulweges können die Kinder zu Fuß zurücklegen. In den Schulstraßen sind nur mehr Zu- und Abfahrten von Anrainer:innen, Schülertransportdiensten, Straßendiensten und Einsatzfahrzeugen möglich. In der Zeit in der die Schulstraße gilt, darf die Fahrbahn von Fußgänger:innen begangen werden.
Rosinak & Partner hat die Einführung der beiden Schulstraßen wissenschaftlich begleitet.
- Die Schulstraße gilt an Schultagen vor Unterrichtsbeginn.
- Es gilt ein Fahrverbot für Kfz, mit wenigen Ausnahmen
- Fußgänger:innen dürfen die Fahrbahn begehen, Radfahren ist erlaubt
- Es gibt Kiss&Go Zonen in Gehdistanz
Auftraggeber
Magistrat der Stadt Salzburg
Zeitraum
2023
Projektteam
Snejana Nenkova-Bruntsch
Martin Liebert
Dominik Jelincic
Julian Lorenz
Andrea Weninger