08.03.21
Grenznahe Abschnitte von drei Autobahnen in Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurden für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen von der Vignettenpflicht ausgenommen. Unsere Aufgabe war nun, die Zweckmäßigkeit dieser Vignettenbefreiung in einem „verkehrswissenschaftlichen Gutachten“ zu überprüfen – und dies in der Corona-Zeit, mit ganz atypischen Verkehrsverhältnissen. Was also leistet Wissenschaft in unsicheren Zeiten?
Neben den handwerklichen wissenschaftlichen Ansprüchen – dem begründeten Einsatz von Methoden und Instrumenten bei der Analyse von Daten – stellt sich die Frage einer nachvollziehbaren Kausalität: kann der Einfluss einer Vignettenbefreiung auf die Verkehrssituation im betroffenen Straßennetz im Corona-Jahr 2020 evident isoliert werden? Und können daraus eindeutige fachliche Empfehlungen abgeleitet werden? Und so lauten unsere Schlussfolgerungen:
„Insgesamt zeigen die nach Einführung der Vignettenbefreiung verfügbaren Daten (Zählungen, Befra-gungen) zwar gewisse Verlagerungsphänomene, die nach unserer Auffassung allerdings eine dauerhafte Vignettenbefreiung nicht begründen können: denn die Änderungen des Verkehrsaufkommens, der Schadstoff- und Lärmbelastung können kausal nicht ausreichend auf die Vignettenbefreiung zu-rückgeführt werden.“
Was tun also? Gestützt auf eine unzureichende Datenlage die Vignettenbefreiung aufheben – und dies wohl gegen so manchen lokalpolitischen Widerstand – oder die Vignettenbefreiung so lassen, wie sie ist und dann in einem „Normaljahr“ und mit einer geeigneten (wissenschaftlichen) Methodik die Sache nochmals untersuchen.