Mediationsverfahren Natura 2000 Gebiet Verwall
Verwall im Hinteren Montafon, Vorarlberg
Übersichtskarte: das Natura 2000-Gebiet
Ausgangssituation
Mit dem Beitritt zur EU hat Österreich die Richtlinien betreffend Natura 2000 übernommen. Mit Hilfe von Natura 2000 will die EU ein Netzwerk besonders wertvoller Lebensräume schaffen, erhalten und weiter entwickeln. Dabei sollen jedoch nicht nur Naturschutzaspekte, sondern alle aktuellen Nutzungen sowie regionale und lokale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Die Kernpunkte von Natura 2000 sind das "Verschlechterungsverbot" und die "Verträglichkeitsprüfung". In der Natura 2000 Richtlinie wird weiters die Erstellung von Bewirtschaftungs- und Managementplänen für konfliktträchtige Gebiete empfohlen. Diese Managementpläne sollen unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung erarbeitet werden.
Natura 2000 Gebiet Verwall
Das Land Vorarlberg hat mehrere Natura 2000 Gebiete nach Brüssel genannt, darunter auch den Verwall, einen Gebirgsstock im Montafon. Das Natura 2000 Gebiet Verwall wurde nach der Vogelschutzrichtlinie nominiert und umfasst Teile der Gemeinden Klösterle, Silbertal, St. Gallenkirch und Gaschurn und ist ca. 12.000 ha groß. Innerhalb des Vogelschutzgebietes Verwall liegt das Gebiet Wiegensee, das nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nominiert wurde. Das Natura 2000 Gebiet Verwall wurde mit Ausnahme des Gemeindegebiets von Silbertal zudem als Naturschutzgebiet ausgewiesen, allerdings mit einer Befristung bis Ende März 2003.
Das Natura 2000-Gebiet Verwall reicht von ca. 1.500 bis auf 2.900 m Seehöhe. Das Gebiet ist wenig erschlossen, es gibt nur geringe touristische Einflüsse, Alpwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd sind die dominierenden Nutzungen.
Das Mediationsverfahren
Die Gebietsauswahl und die Gebietsabgrenzung im Verwall erfolgte nur auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen, die betroffenen Gemeinden, Grundbesitzer und Nutzer waren in die Auswahl- und Abgrenzungsverfahren nicht einbezogen worden.
In der Folge kam es in den betroffenen Gemeinden zu einer starken Verunsicherung und zu enormen Widerständen gegen das Natura 2000 Gebiet. Die Betroffenen fühlten sich übergangen und befürchteten eine massive Einschränkung ihrer Bewirtschaftungs- und Nutzungsmöglichkeiten.
In Anbetracht der Konfliktsituation entschloss sich die Vorarlberger Landesregierung, für die Festlegung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten und -einschränkungen ein Mediationsverfahren durchzuführen, in dem gemeinsam mit den Betroffenen definiert werden sollte, was im Natura 2000 Gebiet zukünftig erlaubt bzw. untersagt sein soll.
Das Verhandlungsteam
bestand aus 30 VertreterInnen aus den Bereichen Alpwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus und Naturschutz. Die Zusammenarbeit der Beteiligten basierte auf einer gemeinsam beschlossen Geschäftsordnung, in der einerseits die einzelnen Rollen und Aufgaben, andererseits auch die "Spielregeln" im Umgang miteinander festgelegt wurden.
Verhandlungsprozess und Ergebnisse
Am Beginn des Verfahrens ging es vor allem darum, die Konflikte aufzuzeigen, die verschiedenen Positionen darzustellen und die dahinter liegenden Interessen der Beteiligten offenzulegen. Dabei kamen auch viele Konflikte an die Oberfläche, die bereits weiter zurücklagen oder mit Natura 2000 nicht direkt im Zusammenhang standen.
In dieser ersten Verfahrensphase kristallisierten sich vier wichtige Themenkreise heraus:
- Alpwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Jagd und
- Tourismus.
Jedes dieser Themen wurde in der Folge in Arbeitsgruppen im Detail bearbeitet. Auf der Grundlage von Naturschutz-Fachgutachten legten die Beteiligten gemeinsam fest, wie die einzelnen Nutzungen mit den Erfordernissen der Natura 2000 Richtlinie in Einklang gebracht werden können. Die schriftlichen Vereinbarungen wurden dann in mehreren Schritten im Verhandlungsteam diskutiert und überarbeitet.
Nach ca. eineinhalb Jahren, 7 Sitzungen des Verhandlungsteams und mehreren Arbeitsgruppensitzungen lagen zum Abschluss des Verfahrens folgende drei Produkte vor:
- der Vereinbarungstext mit den Festlegungen über die zukünftige Nutzung sowie über das Monitoring;
- die Natura 2000 Gebietsverordnung Verwall, in der explizit auf den Vereinbarungstext verwiesen wird. Diese Verordnung tritt am 1.4.2003 in Kraft und ersetzt die bisherige befristete Naturschutzverordnung;
- das Zusatzprotokoll, in dem all jene Positionen und Vorschläge festgehalten sind, über die es im Verfahren keine Ei-nigung gab.
Für die weitere Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den Betroffenen wurde ein 18 Personen umfassender Beirat eingerichtet, in dem wiederum alle Interessensgruppen vertreten sind. Der Beirat tritt mindestens 1 x pro Jahr zusammen und bespricht alle wichtigen Angelegenheiten betreffend das Natura 2000 Gebiet und die getroffenen Vereinbarungen.
Die Alpe Fresch nahe der Tiroler Landesgrenze
Exkursion ins Silbertal im Sommer 2001: Verhandlungen an Ort und Stelle
erleichtern die Suche nach gemeinsamen Lösungen
Sitzung des Verhandlungsteams im Stand Montafon
Details
Auftraggeber: Amt der Vorarlberger Landesregierung
Projektbearbeitung: Helmut Hiess, Wolfgang Pfefferkorn
Projektdauer: 2000 - 2002

