Konsensorientiertes Planungsverfahren Unteres Rheintal – Schweiz

Schnellstraße S18: ein Konsens in Sicht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Juni 2006 Teile der Trassenverordnung für die S18 Bodensee-Schnellstraße als gesetzwidrig aufgehoben. Das Verkehrskonzept Vorarlberg 2006 sah für den Fall, dass das Amtsprojekt der S18 Bodensee Schnellstraße aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein sollte, die Einleitung eines konsensorientierten Planungsverfahrens für eine Alternativlösung vor. In diesem Planungsverfahren soll ein verkehrsträgerübergreifendes Maßnahmenpaket erarbeitet werden, das eine zielkonforme Straßenverbindung Unteres Rheintal - Schweiz enthält.

Rosinak & Partner entwickelten im Auftrag der Asfinag und in Zusammenarbeit mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung die Struktur, Aufgaben und Ziele dieses konsensorientierte Planungsverfahrens, welches im Februar 2008 startete. Zusätzlich zum Design des Planungsverfahrens haben Rosinak & Partner die Ausschreibungen von sieben Arbeitspaketen inhaltlich vorbereitet sowie alle Hearings zur Auswahl der sieben Experten- und Expertenteams inhaltlich und organisatorisch abgewickelt.

Mit dem mittlerweile abgeschlossenen konsensorientierten Planungsverfahren "Mobil im Rheintal" wurde in dreieinhalb Jahren eine gemeinschaftlich getragene Lösung erarbeitet und beschlossen. Der Prozess wurde von den Landtagsparteien, den 16 Städten und Gemeinden im betroffenen Raum, der Schweiz, der Asfinag und den Bürgerinitiativen mitgetragen.

Projektinformation

Auftraggeber: Asfinag
Bearbeitung: Andrea Weninger, Werner Rosinak
Zeitraum: 2006/07